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Gefährdungsbeurteilung 

Alle Informationen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeiter 

"Die Gesundheit ist wie das Salz: Man bemerkt nur, wenn es fehlt."

Autor unbekannt

 

 

 

Jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung seiner Mitarbeiter durchzuführen. 

Durch die deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen von Arbeitnehmern, ist jedoch neben der physischen Gefährdungsbeurteilung auch die Ermittlung psychischer Belastungen der Mitarbeiter immer mehr in den Fokus gerückt.

Seit 2013 ist die Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefährdungspotentiale ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz genannt (§4, Absatz 1),

 

Ein Handlungsbedarf für Arbeitgeber ergibt sich einerseits aus der zunehmenden Erkenntnis, dass nur physisch und psychisch gesunde Mitarbeiter leistungsfähig sind und so den Unternehmenserfolg nachhaltig sichern, wie auch andererseits aus der rechtlichen Konkretisierung im Arbeitsschutzgesetz.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, helfen wir Ihnen, diese Herausforderung umzusetzen. 

Wir bieten Ihnen hierzu ein Komplettpaket von der ersten Analyse bis hin zur Evaluation an.

In vier Phasen setzen wir die Gefährdungsbeurteilung nach den Handlungsempfehlungen des TÜV Nord und nach DIN EN ISO 10075 um.

 

DER ABLAUF

 

Analysephase

  • Information aller beteiligten Mitarbeiter und Führungskräfte zum Thema "Psychische-Gesundheitsgefährdung im Unternehmen"

  • Festlegung der Gefährdungsbereiche

  • Analyse der psychischen Gefährdungsbereiche durch Workshops und Mitarbeiterbefragungen  und -beobachtungen

 

Maßnahmen

  • Ableitung von (Präventions-) Maßnahmen unter Beachtung der Analyseergebnisse

  • Optional: Umsetzung der Maßnahmen bei den Mitarbeitern Ihres Unternehmens durch uns und unsere Kooperationspartner 

 

Dokumentation

  • Rechtssichere Dokumentation aller Einzelschritte

 

Evaluation

  • Erfolgskontrolle der implementierten Maßnahmen

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